Biologische Schutzstufen
Biologisches Material kann sowohl für das Personal als auch für die Umwelt ein Risiko darstellen und erfordert daher einen sorgfältigen Umgang mit ihm unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsprotokolle.
Biologische Schutzstufe 1 (BSL-1)
BSL-1-Materialien stellen ein minimales Risiko für das Wohlbefinden gesunder Erwachsener dar und bergen ein begrenztes Gefahrenpotenzial für das Laborpersonal und die Umgebung. Eine spezielle Laborausrüstung ist zwar nicht vorgeschrieben, aber die Einhaltung der Standardsicherheitsverfahren ist unerlässlich. Die Verhinderung der Aerosolbildung und die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Desinfektion sind wesentliche Praktiken.
Sie können BSL-1-Materialien erwerben, ohne eine Sondergenehmigung zu benötigen.
Biologische Schutzstufe 2 (BSL-2)
BSL-2-Materialien werden mit menschlichen Krankheiten in Verbindung gebracht und stellen ein mäßiges Risiko sowohl für gesunde Erwachsene als auch für die Umwelt dar. Die Handhabung von Zellkulturen in einer Biosicherheitswerkbank ist obligatorisch, um das Risiko einer Aerosolbelastung zu mindern. Darüber hinaus müssen BSL-2-Laboratorien mit einem Autoklaven und Handwascheinrichtungen ausgestattet sein, und der Zugang zu diesen Laboratorien muss kontrolliert werden.
Der Transport von BSL-2-Materialien erfordert die Inanspruchnahme spezieller logistischer Dienstleistungen und kann nicht mit normalen Kurierdiensten versandt werden.
Zu den Kunden, die BSL-2-Materialien ohne Einschränkungen oder Genehmigungen erwerben können, gehören
- Universitäten (innerhalb der EU)
- Staatliche Einrichtungen (innerhalb der EU)
- Mensch- und veterinärmedizinische Untersuchungseinrichtungen mit Sitz in der EU, sofern sie die folgenden Tätigkeiten ausüben
- Durchführung von Sterilitätstests und anderen mikrobiologischen Qualitätssicherungsarbeiten im Zusammenhang mit der Herstellung, Prüfung und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten.
- Durchführung von Sterilitätstests und anderen mikrobiologischen Qualitätssicherungsarbeiten, wenn sie von Ärzten, Tierärzten oder Zahnärzten durchgeführt werden und von den jeweiligen Berufskammern geregelt sind.
Zulassungsart
Wenn Sie beabsichtigen, mit BSL-2-Biomaterialien umzugehen, müssen Sie die erforderliche Genehmigung nach §44 IfSG einholen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche Art von Erlaubnis erforderlich ist, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen, damit wir Ihnen gezielt helfen können.