Biosicherheitsstufen
Biologisches Material kann sowohl für das Personal als auch für die Umwelt ein Risiko darstellen und erfordert daher einen sorgfältigen Umgang mit ihm unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsprotokolle.
Biosicherheitsstufe 1 (BSL-1)
BSL-1-Materialien bergen ein minimales Risiko für das Wohlergehen gesunder Erwachsener und stellen eine begrenzte potenzielle Gefahr für das Laborpersonal und die Umgebung dar. Eine spezielle Laborausrüstung ist zwar nicht vorgeschrieben, aber die Einhaltung der Standardsicherheitsverfahren ist unerlässlich. Die Verhinderung der Aerosolbildung und die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Desinfektion sind wesentliche Praktiken.
Sie können BSL-1-Materialien erwerben, ohne eine Sondergenehmigung zu benötigen.
Biosicherheitsstufe 2 (BSL-2)
BSL-2-Materialien werden mit menschlichen Krankheiten in Verbindung gebracht und stellen ein mäßiges Risiko sowohl für gesunde Erwachsene als auch für die Umwelt dar. Die Handhabung von Zellkulturen in einer Biosicherheitswerkbank ist obligatorisch, um das Risiko einer Aerosolbelastung zu mindern. Darüber hinaus müssen BSL-2-Laboratorien mit einem Autoklaven und Handwascheinrichtungen ausgestattet sein, und der Zugang zu diesen Laboratorien muss kontrolliert werden.
Der Transport von BSL-2-Materialien erfordert die Inanspruchnahme spezieller Logistikdienste und kann nicht über normale Kurierdienste versandt werden.
Zu den Kunden, die BSL-2-Materialien ohne Einschränkungen oder Sondergenehmigungen erwerben können, gehören:
- Unternehmen oder Institutionen, die Sterilitätstests oder andere mikrobiologische Qualitätskontrolltätigkeiten im Rahmen der Herstellung, Prüfung und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten durchführen.
- Staatliche human- oder veterinärmedizinische Einrichtungen innerhalb der EU.
- Ärzte, Tierärzte oder Zahnärzte innerhalb der EU, soweit sie Untersuchungen durchführen, die von ihren jeweiligen Berufskammern vorgeschrieben und geregelt sind.
Zulassungsart
Wenn Sie beabsichtigen, mit BSL-2-Biomaterialien umzugehen, müssen Sie die erforderliche Genehmigung gemäß §44 IfSG einholen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche Art von Erlaubnis erforderlich ist, können Sie sich gerne an uns wenden, damit wir Ihnen gezielt helfen können.