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CYTION GMBH | ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Cytion GmbH
Nikola-Tesla-Str. 3
69124 Heidelberg, Deutschland

Gültig ab: 25.07.2026

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für das Standardgeschäft von Cytion, einschließlich der Bereitstellung von Zelllinien ausschließlich für nichtkommerzielle, zulässige interne Forschungszwecke, und unterliegen dem Standard-Materialtransfervertrag („MTA“) von Cytion, der über die Produktnutzungsrichtlinie abrufbar ist.

Alle Rechte, die über die interne Forschungsnutzung hinausgehen, einschließlich der kommerziellen Nutzung und der Weitergabe (z. B. an Auftragsforschungsinstitute), bedürfen einer gesonderten schriftlichen Liefervereinbarung mit Cytion.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine beabsichtigte Nutzung oder Weitergabe gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen oder dem MTA zulässig ist, sollten Sie die Produktnutzungsrichtlinie konsultieren. Jede Nutzung außerhalb des zulässigen Rahmens erfordert die vorherige Einholung der entsprechenden Rechte.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) für die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen gelten ausschließlich für Forschungseinrichtungen, Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (im Folgenden jeweils als „Kunde“ bezeichnet). Cytion und der Kunde werden jeweils einzeln als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

1.2 Die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, Cytion hat diesen zuvor in einem von Cytion unterzeichneten Schriftstück ausdrücklich zugestimmt. Die Ausführung der Aufträge des Kunden führt nicht zur Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, selbst wenn Cytion diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Die Nutzung eines Produkts (oder eines seiner Bestandteile) durch den Kunden oder durch eine Partei, an die das Produkt weitergegeben wird, gilt als Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und als Zustimmung, an diese gebunden zu sein, unabhängig davon, ob das Produkt direkt von Cytion oder über einen autorisierten Vertriebspartner oder einen anderen Dritten bezogen wurde.

1.4 Cytion behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für den Vertrag (im Sinne von Abschnitt 1.6) zwischen den Parteien hinsichtlich von Bestellungen des Kunden, die Cytion vor Inkrafttreten der Änderungen erhalten hat.

1.5 Bestimmte Produkte und Dienstleistungen von Cytion („Produkte“) unterliegen zudem zusätzlichen Bestimmungen zur Materialübertragung, Lizenzierung oder sonstigen vertraglichen Bedingungen („Zusatzbedingungen“). In jedem solchen Fall stellt Cytion dem Kunden die für das Produkt geltenden Zusatzbedingungen zur Verfügung.

1.6 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, jedes schriftliche, gültige und verbindliche Angebot von Cytion („Angebot“) sowie etwaige Zusatzbedingungen bilden den Vertrag („Vertrag“) zwischen dem Kunden und Cytion hinsichtlich der Bestellung des Kunden und der Lieferung der Produkte durch Cytion. Sofern und soweit diese Lieferung nicht einer gültigen, schriftlichen, unterzeichneten und gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden und Cytion unterliegt, gilt der Kunde als mit den Bedingungen des Vertrags einverstanden und an diese gebunden, sobald er Produkte auf cytion.com bestellt, ein Angebot, Bestell- oder Verkaufsunterlagen erhält, die auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen, oder ein Produkt oder eine seiner Komponenten nutzt.

1.7 Der Vertrag kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert werden. Keine Bestimmung des Vertrags gilt als aufgehoben oder geändert, und kein Vertragsverstoß wird entschuldigt, es sei denn, ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung erfolgt ausdrücklich und in Textform.

1.8 Sollten Bestimmungen innerhalb der Vertragsunterlagen miteinander im Widerspruch stehen, gilt folgende Rangfolge: (a) an erster Stelle das Angebot; (b) an zweiter Stelle etwaige anwendbare Zusatzbedingungen; und (c) schließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.9 Keine der Parteien darf den Vertrag oder ihre Rechte daraus abtreten oder ihre Pflichten daraus übertragen, ohne die vorherige schriftliche und unterzeichnete Zustimmung der anderen Partei, es sei denn, dies ist ausdrücklich für verbundene Unternehmen, die Vergabe von Unteraufträgen oder eine Übertragung des betreffenden Geschäftsbereichs gestattet.

1.10 Durch keinen Vertrag kommt ein Vertretungsverhältnis, eine Personengesellschaft, ein Joint Venture oder eine sonstige Form rechtlicher Verbindung zustande, und keine der Parteien darf sich als Vertreter, Gesellschafter oder Joint-Venture-Partner der anderen Partei ausgeben oder anderweitig im Namen der anderen Partei Verpflichtungen oder Haftungen eingehen.

1.11 Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags davon unberührt. Gleiches gilt, wenn nach Abschluss des Vertrags eine Lücke entsteht, die einer Ergänzung bedarf. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame, nichtige oder undurchsetzbare Bestimmung oder die zu schließende Lücke durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die in ihrem rechtlichen oder wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen, nichtigen Bestimmung sowie dem Gesamtinhalt der Vereinbarung Rechnung trägt. Auf § 139 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs wird ausdrücklich verzichtet.

2. Nutzungsrechte

2.1 Cytion liefert Produkte ausschließlich zur Verwendung in der medizinischen, wissenschaftlichen und pharmazeutischen Forschung und nicht für andere Zwecke. Weder die Produkte noch ihre Bestandteile sind für andere Zwecke bestimmt, einschließlich der Anwendung am Menschen, der Herstellung von Substanzen zur Verwendung am Menschen, der Qualitätskontrolle oder Chargenfreigabe, zu therapeutischen, diagnostischen oder prognostischen Zwecken, in klinischen Studien, in präklinischen Tests zur Unterstützung der behördlichen Zulassung oder in bzw. als Lebensmittel, Arzneimittel, Medizinprodukte oder Kosmetika für Menschen oder Tiere.

2.2 Cytion ist alleiniger Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte, sonstigen immateriellen Rechte, Eigentumsrechte und aller sonstigen Rechte an seinen Produkten („Cytion-Rechte“). Sofern in den geltenden Zusatzbedingungen nicht ausdrücklich anders angegeben, gewährt Cytion dem Kunden ein beschränktes, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Produkte ausschließlich für interne Forschungszwecke.

2.3 Rechte Dritter werden von Cytion nicht geprüft, und die Nutzung der Materialien kann den von Cytion mitgeteilten Bedingungen Dritter unterliegen. Der Kunde hat die geltenden Lizenzbedingungen Dritter einzuhalten.

2.4 Sofern dem Kunden nicht gesondert und ausdrücklich schriftlich zusätzliche Nutzungsrechte von Cytion gewährt wurden, werden im Rahmen dieses Vertrags keine Rechte zur Nutzung der Produkte oder ihrer Komponenten für kommerzielle Zwecke („kommerzielle Nutzung“) gewährt.

2.5 Wenn der Kunde der Ansicht ist, dass er für einen bestimmten Zweck, eine bestimmte Anwendung, ein bestimmtes Projekt oder Vorhaben kommerzielle Nutzungsrechte an einem der Produkte benötigt, sollte er sich zunächst über https://www.cytion.com/product-use-policy/ an Cytion wenden. Sofern die Nutzung eines der Produkte oder ihrer Komponenten durch den Kunden über den im Rahmen des Vertrags zulässigen Umfang hinausgeht, liegt es ausschließlich in der Verantwortung des Kunden, die erforderlichen Rechte einzuholen.

2.6 Der Kunde ist für den ordnungsgemäßen Umgang mit den Produkten und deren Komponenten nach der Lieferung verantwortlich. Diese müssen von geschultem Fachpersonal in einer geeigneten Laborumgebung gehandhabt werden. Gegebenenfalls sind Kühlketten einzuhalten und aufrechtzuerhalten. Aktuelle Sicherheitsstandards sind zu berücksichtigen.

2.7 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften, Genehmigungen, Lizenzen und Zulassungen im Zusammenhang mit der Bestellung, dem Empfang, der Lagerung, der Handhabung, dem Import, dem Export, der Weitergabe, der Nutzung und der Vernichtung der Produkte sowie aller daraus gewonnenen Materialien.

3. Angebot und Vertragsabschluss

3.1 Allgemeine Informationen von Cytion zu verfügbaren Produkten stellen weder ein Angebot noch ein sonstiges verbindliches Angebot dar.

3.2 Bestellungen des Kunden führen zum Abschluss eines Vertrags, wenn der Kunde ein Angebot von Cytion in der angebotenen Form und innerhalb der Gültigkeitsdauer annimmt oder wenn Cytion Bestellungen des Kunden, die nicht auf einem Angebot beruhten, in Textform bestätigt oder ausführt.

3.3 Eine über den Online-Shop von Cytion eingereichte Bestellung oder Bestellanfrage stellt keine Annahme der Bestellung durch Cytion dar. Die Annahme erfolgt durch eine von Cytion versandte Auftragsbestätigung.

3.4 Bei bestimmten Produkten, insbesondere solchen, die Zelllinien, Stammzellen oder Primärzellen enthalten, kann der Abschluss einer Vereinbarung über zusätzliche Bedingungen, wie beispielsweise eines Materialtransfervertrags oder eines sonstigen Liefer- oder Lizenzvertrags, eine Voraussetzung für die Bearbeitung einer Bestellung sein.

3.5 Schweigen oder Untätigkeit seitens Cytion gilt nicht als Zustimmung zur Ausführung einer Bestellung oder zum Abschluss eines Vertrags. Mündliche Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung, die von beiden Parteien unterzeichnet ist.

3.6 Mit der Bestellung eines GVO-Produkts versichert und gewährleistet der Kunde, dass er alle nach geltendem Recht erforderlichen Genehmigungen erhalten hat und das Produkt an einem geeigneten Ort gemäß den geltenden Vorschriften und Bestimmungen handhaben wird.

3.7 Handelt es sich bei den bestellten Produkten um Krankheitserreger oder um Material, das Krankheitserreger enthält, werden diese nur an Personen oder Einrichtungen geliefert, die über die entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörden verfügen.

3.8 Kann der Kunde auf Aufforderung von Cytion nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachweisen, dass er über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, ist Cytion berechtigt, das Angebot zu widerrufen, die Bestellung abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten.

4. Preise, Lieferbedingungen, Zahlungsbedingungen

4.1 Die mit dem Kunden vereinbarten Preise sind verbindlich und verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern anwendbar.

4.2 Der Kunde trägt die Kosten für Verpackung, Kühlung, Trockeneis und Versand, soweit anfallend. Der Kunde hat die geltenden Exportkontrollgesetze und -vorschriften einzuhalten.

4.3 Die jeweiligen Zahlungsbedingungen richten sich nach der gegenseitigen Vereinbarung mit Cytion. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung erfolgt die Zahlung in Teilbeträgen, wobei die Übergabe an Spediteure von der Zahlung durch den Kunden abhängig ist. Andernfalls, sofern Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, hat die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen netto nach Rechnungsdatum zu erfolgen.

4.4 Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist Cytion berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem geltenden Basiszinssatz zu berechnen.

4.5 Alle vom Kunden im Rahmen des Vertrags zu zahlenden Beträge sind ohne Abzüge in voller Höhe zu begleichen, es sei denn, nach geltendem Recht ist eine Quellensteuer vorgeschrieben.

5. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte

5.1 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Ansprüche des Kunden sind unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

5.2 Cytion stehen die gesetzlich vorgesehenen Zurückbehaltungsrechte zu, unter anderem bei einer erheblichen Verschlechterung der finanziellen Lage des Kunden.

6. Termine, Fristen, Teillieferung

6.1 Liefertermine oder -fristen werden von Cytion nach bestem Wissen festgelegt, stellen jedoch keine verbindlichen Termine dar.

6.2 Vereinbarte Termine und Fristen verlängern sich angemessen, und andere Verpflichtungen von Cytion entfallen angemessen, im Falle höherer Gewalt oder anderer Umstände, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Cytion liegen.

6.3 Cytion ist berechtigt, in angemessenem Umfang Teillieferungen vorzunehmen. Etwaige Mehrkosten sind von den Parteien vor der Durchführung einer solchen Teillieferung schriftlich zu erörtern und zu vereinbaren.

7. Lieferung

7.1 Verzögert der Kunde die Annahme der Lieferung und ist Cytion verpflichtet, die für den Kunden bestellten Produkte zu lagern, so hat der Kunde alle Cytion dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.

7.2 Im Falle eines solchen Verzugs oder einer Verzögerung bei der Abnahme der Lieferung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Produkts auf den Kunden über.

8. Eigentum an den Produkten; Beschränkung der Nutzungsrechte und der Weiterübertragung

8.1 Bestellungen bestimmter Produkte, insbesondere solcher, die Zellen oder andere biologische Materialien enthalten, erfolgen in der Regel im Rahmen eines MTA, das dem Kunden das Recht einräumt, die betreffenden Produkte ausschließlich gemäß den darin festgelegten Bestimmungen zu nutzen und weiterzuvergeben. Durch die Lieferung geht das Eigentum nicht über, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

8.2 Eine Weitergabe des Produkts durch den Kunden an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, Cytion und etwaige andere Rechteinhaber haben zuvor ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt.

8.3 Die zulässige Nutzung der Produkte ist auf die vertraglich vereinbarten Zwecke beschränkt.

8.4 Der Kunde kann gemäß den geltenden Zusatzbedingungen verpflichtet sein, das Produkt zurückzugeben oder zu vernichten.

8.5 Sind Dritte gemäß den Zusatzbedingungen berechtigt, Produkte zu erhalten oder zu nutzen, muss der Kunde die von Cytion mitgeteilten Bedingungen erfüllen.

9. Gefahrenübergang; Untersuchungs- und Rügepflicht

9.1 Die Gefahr geht gemäß den vereinbarten Lieferbedingungen auf den Kunden über. Im Falle einer Lieferung durch Übergabe der Produkte an einen Spediteur geht die gesamte Gefahr mit der Übergabe an den Spediteur auf den Kunden über.

9.2 Der Kunde hat die Produkte unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu prüfen und festgestellte Mängel unverzüglich und genau schriftlich zu rügen.

10. Gewährleistungen; Haftungsausschluss; Mängel

10.1 Cytion gewährleistet die Lebensfähigkeit von Produkten, die Zellen enthalten, bei der ersten Kultivierung durch den Kunden, sofern diese innerhalb von sechzig (60) Tagen nach dem Versand begonnen wird. Andere Produkte als solche, die Zellen enthalten, entsprechen sechzig (60) Tage nach dem Versand dem geltenden Analysezertifikat und/oder dem Produktdatenblatt, vorbehaltlich der geltenden Bedingungen.

10.2 Mit Ausnahme der von Cytion ausdrücklich gewährten Gewährleistungen wird jedes Produkt „wie besehen“ geliefert und ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung jeglicher Art bereitgestellt.

10.3 Sofern und soweit Cytion Produkte liefert, deren Nutzung von Lizenzen Dritter abhängt, ist der Kunde nur in dem Umfang zur Nutzung der Produkte berechtigt, der in den geltenden Lizenzbedingungen vorgesehen ist.

10.4 Cytion übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter, es sei denn, diese Verletzung wurde durch vorsätzliches Fehlverhalten, grobe Fahrlässigkeit oder die Nichteinhaltung ausdrücklich garantierter Eigenschaften oder Zusicherungen seitens Cytion verursacht.

10.5 Liegen Mängel an einem Produkt vor, muss der Kunde nachweisen, dass diese zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bestanden. Cytion kann nach eigenem Ermessen Nacherfüllung durch Neulieferung oder Nachbesserung leisten. Ist dies nicht möglich, hat der Kunde möglicherweise Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Gebühren.

11. Haftung

11.1 Cytion haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, für zumindest fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, für von Cytion zugesicherte Eigenschaften oder von Cytion übernommene Garantien sowie für die Haftung nach dem geltenden Produkthaftungsrecht.

11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlichen Pflicht ist die Haftung von Cytion auf den vorhersehbaren und typischen Schaden beschränkt.

11.3 Die Verjährung von Ansprüchen gegen Cytion richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Lieferung, sofern nicht Abschnitt 11.1 Anwendung findet.

11.4 Soweit sich aus den Ziffern 11.1, 11.2 und 11.3 nichts anderes ergibt, ist jede weitere Haftung von Cytion ausgeschlossen.

11.5 Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im größtmöglichen nach geltendem Recht zulässigen Umfang auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Cytion.

12. Freistellung

12.1 Der Kunde stellt Cytion, seine verbundenen Unternehmen, Mitwirkenden, Führungskräfte, Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter, Berater und Beauftragte von Cytion von allen Ansprüchen, Aufwendungen, Schäden, Verlusten und Haftungsansprüchen freistellt, verteidigt und schadlos hält, die im Zusammenhang mit einer Vertragsverletzung durch den Kunden, vorsätzlichem Fehlverhalten, grober Fahrlässigkeit oder Aktivitäten im Zusammenhang mit den im Rahmen des Vertrags gelieferten Produkten entstehen, es sei denn, diese wurden durch vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit von Cytion oder seinen Beauftragten verursacht.

12.2 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung keine Ansprüche durch einen Vergleich beilegen, der ein Schuldanerkenntnis zugunsten eines von Cytion freigestellten Dritten beinhaltet oder diesem eine Verpflichtung, Haftung oder einen Vergleich auferlegt.

13. Stornierung

13.1 Der Kunde kann die Stornierung einer Bestellung von Produkten beantragen. Cytion kann die Stornierung nach eigenem Ermessen und vorbehaltlich geltender gesetzlicher Rechte akzeptieren.

13.2 Ist der Kunde zur Rücksendung des Produkts verpflichtet, muss er dieses über einen international anerkannten Kurierdienst an Cytion zurücksenden und Cytion nach Übergabe des Produkts an den Kurierdienst benachrichtigen.

13.3 Der Kunde trägt alle Kosten für die Rücksendung des Produkts, es sei denn, die Rücksendung erfolgt aufgrund eines Mangels des Produkts im Rahmen der Nacherfüllung durch Cytion.

14. Vertraulichkeit; Datenschutz

14.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm von Cytion zur Verfügung gestellten nicht öffentlichen Informationen vertraulich zu behandeln, einschließlich Angaben zu Produkten und Preisen, Lizenzgebühren sowie etwaigen Angeboten oder Zusatzbedingungen.

14.2 Jede Partei darf personenbezogene Daten ausschließlich für die Zwecke des Vertrags und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679, verarbeiten.

15. Erfüllungsort; Gerichtsstand; anwendbares Recht; Sprache

15.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz von Cytion.

15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, sind die für den Geschäftssitz von Cytion zuständigen Gerichte. Cytion ist jedoch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

15.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich in englischer Sprache verfasst und wirksam. Übersetzungen haben hinsichtlich eines Vertrags oder dessen Auslegung keinerlei Rechtskraft oder Wirkung.